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StromVKG: Versorgungssicherheit landet bei Gas

StromVKG: Versorgungssicherheit landet bei Gas
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Der erste große Test für Deutschlands neue Absicherung des Stromsystems endet nicht technologieneutral, sondern ziemlich eindeutig: Die bezuschlagten Langzeitkapazitäten nach dem StromVKG gehen an Gaskraftwerke. Stromspeicher, die in der Ausschreibung mitbieten konnten, erhielten nach den vorliegenden Ergebnissen keinen Zuschlag. Das ist kein Randdetail. Es zeigt, welche Art von Sicherheit der Staat im Stromsystem derzeit tatsächlich einkauft.

Die Mitteilung der Bundesnetzagentur zu den Ergebnissen der ersten Ausschreibung nennt den formalen Rahmen: Langzeitkapazitäten nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, kurz StromVKG. Hinter diesem sperrigen Namen steht eine einfache politische Entscheidung. Deutschland will ein Stromsystem mit viel Wind und Solar betreiben, aber zugleich sicherstellen, dass auch dann Leistung verfügbar ist, wenn erneuerbare Einspeisung schwach ist und Importe nicht ausreichen. Dafür wird Kapazität bezahlt, nicht nur erzeugte Kilowattstunden.

Das Ergebnis ist für die Erzählung der Energiewende unbequem, aber nicht überraschend. Wenn der Staat planbare Leistung sucht, landen alte und neue Kraftwerkslogik wieder im Zentrum.

Der Staat kauft Verfügbarkeit, nicht Visionen

Nach den recherchierten Ergebnissen lag das Ausschreibungsvolumen bei 4.500 Megawatt reduzierter Leistung. Eingereicht wurden 41 Gebote mit einem Gesamtvolumen von rund 11.958 Megawatt reduzierter Leistung; sieben Gebote wurden ausgeschlossen. Zuschläge erhielten elf Gebote mit zusammen rund 5.160 Megawatt reduzierter Leistung. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug 155.296 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr und lag damit unter dem genannten Höchstpreis von 244.000 Euro.

Die Bundesnetzagentur kann daraus auf Wettbewerb verweisen. Es gab mehr Gebote als ausgeschriebene Kapazität, und der Zuschlagswert blieb unter dem Deckel. Auf der Ebene des Vergabeverfahrens klingt das ordentlich. Nur beantwortet diese Perspektive nicht die interessantere Frage: Welche Infrastruktur bekommt durch diesen Mechanismus eine verlässliche Einnahmequelle?

Die Antwort ist in dieser Runde klar. Bezuschlagt wurden Gaskraftwerke. Zehn der elf Zuschläge entfielen den recherchierten Angaben zufolge auf RWE Generation SE und die Lausitz Energiekraftwerke AG, einschließlich der Tochtergesellschaft Gaskraftwerk Leipheim. Regional konzentrierten sich die Zuschläge vor allem auf Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen. Damit fließt die erste große Kapazitätszusage nicht in eine breite Speicherlandschaft, sondern zu etablierten Kraftwerksbetreibern und in Regionen mit industrieller und energiewirtschaftlicher Vorgeschichte.

Speicher passen nicht automatisch in jeden Kapazitätsmechanismus

Dass Stromspeicher leer ausgehen, sollte man nicht vorschnell als technisches Scheitern von Speichern lesen. Speicher können Netze entlasten, kurzfristige Preisspitzen glätten, Frequenzdienstleistungen erbringen und erneuerbaren Strom verschieben. Aber ein Kapazitätsmechanismus bewertet nicht jedes dieser Geschäftsmodelle gleich. Er fragt nach gesicherter Leistung über definierte Bedingungen hinweg. Wer hier bietet, muss nicht nur Energie kurzfristig aufnehmen und abgeben können, sondern Verfügbarkeit in einem Versorgungssicherheitsregime darstellen.

Genau hier liegt der politische Kern. Technologieoffenheit auf dem Papier bedeutet nicht, dass alle Technologien unter denselben Bedingungen dieselbe Chance haben. Ausschreibungsdesign, Laufzeiten, Präqualifikation, Risikobewertung und erwartete Einsatzlogik entscheiden mit. Wenn am Ende ausschließlich Gaskraftwerke bezuschlagt werden, ist das kein Zufall des Marktes, sondern ein Signal des Designs und der gegenwärtigen Systemanforderungen.

Für Speicherentwickler ist diese Runde deshalb mehr als eine verpasste Vergabe. Sie zeigt, dass Kapazitätszahlungen nicht automatisch zur zweiten Erlössäule für Batteriespeicher werden. Wer auf genau dieses Marktfenster gesetzt hatte, muss die eigene Rolle nüchterner kalkulieren: Arbitrage, Systemdienstleistungen, Netzengpassmanagement und lokale Flexibilität bleiben relevant, aber die große staatliche Absicherung für Langzeitkapazität ist zunächst anders verteilt.

Gas wird zur Brücke mit Vertrag

Die übliche Formel lautet, Gaskraftwerke seien Brückentechnologie. Das klingt temporär, fast harmlos. Ein Kapazitätsmechanismus macht aus der Brücke jedoch einen Vertrag. Betreiber erhalten Investitionssicherheit, Anlagen werden geplant, umgerüstet oder vorgehalten, Finanzierungen werden strukturierbar. Damit entsteht kein endgültiger Rückfall in die alte Energiewelt, aber sehr wohl eine neue Bindung an steuerbare fossile Kapazität.

Das gilt besonders dort, wo bestehende konventionelle Infrastruktur in neue Rollen überführt wird. Kritik von Umweltverbänden richtet sich unter anderem gegen die Subventionierung von Gaskraftwerken und gegen die Umrüstung alter Braunkohlestrukturen. Der Vorwurf: Statt Speicher und Flexibilität konsequent nach vorne zu ziehen, würden fossile Pfade verlängert und große Energiekonzerne gestärkt.

Diese Kritik ist nicht aus der Luft gegriffen. Aber sie unterschlägt manchmal die operative Härte eines Stromsystems, das nicht mit Slogans betrieben wird. Versorgungssicherheit ist keine App-Funktion. Sie braucht in kritischen Stunden verfügbare Leistung, Brennstoffketten, Anschlussleistung, Leitungen, Regelbarkeit, Genehmigungen und Betreiber, die das Risiko tragen. Genau deshalb gewinnen etablierte Kraftwerksunternehmen solche Verfahren häufiger als Akteure, deren Technologie zwar für viele Netzdienste geeignet ist, aber nicht zwingend für jede Definition von Langzeitverfügbarkeit.

Der Preis taucht später auf

Kapazitätszahlungen verschwinden nicht, nur weil sie nicht auf der Stromrechnung der Gegenwart sichtbar sind. Die Finanzierung soll nach den bekannten Rahmenbedingungen ab 2031 über eine Umlage auf Stromverbraucher erfolgen. Damit verschiebt sich ein Teil der Kosten politischer Versorgungssicherheit in die Zukunft. Das kann man für vertretbar halten, wenn damit Blackout-Risiken reduziert und Investitionen planbar werden. Man sollte es aber nicht als kostenfreie Systemreserve verkaufen.

Gerade deshalb ist der durchschnittliche Zuschlagswert wichtig. Er liegt unter dem Höchstpreis, was für Wettbewerb im Verfahren spricht. Doch ein niedrigerer Zuschlagswert beantwortet nicht die Strukturfrage. Deutschland bezahlt künftig dafür, dass bestimmte Kapazitäten bereitstehen, auch wenn sie nicht permanent laufen. Das ist rational in einem Stromsystem mit wetterabhängiger Erzeugung. Es ist aber auch ein Eingeständnis: Der Energy-only-Markt allein liefert offenbar nicht genug verlässliche Investitionssignale für gesicherte Leistung.

Für RWE, LEAG und andere Betreiber steuerbarer Anlagen ist das ein handfester Vorteil. Sie bekommen einen planbaren Erlösbaustein in einem Markt, der sonst zunehmend durch volatile Preise, politische Eingriffe und sinkende Laufzeiten geprägt ist. Für Verbraucher ist die Bilanz weniger direkt. Sie erhalten im Idealfall ein stabileres System, bezahlen aber später für eine Sicherheitsarchitektur, deren genaue Kostenwirkung politisch leicht unterschätzt wird.

Die Ausschreibung sagt mehr über Gegenwart als über Zukunft

Man sollte aus dieser ersten Runde keine endgültige Absage an Speicher ableiten. Weitere Ausschreibungen können anders ausfallen, technische Anforderungen können angepasst werden, Speicherökonomie verändert sich weiter. Auch nicht bezuschlagtes Projektvolumen kann in späteren Runden wieder auftauchen. Trotzdem markiert die erste Vergabe eine Linie: Wenn Deutschland kurzfristig und mittelfristig gesicherte Kapazität beschafft, greift es zuerst zu Gas.

Das ist der nüchterne Befund hinter der Ausschreibung. Die Energiewende wird im politischen Schaufenster gern über Ausbauziele, Solarrekorde und Wasserstoffperspektiven erzählt. Im Maschinenraum sieht sie anders aus. Dort zählt, wer zu welchen Bedingungen Leistung garantieren kann. Und dort haben große Kraftwerksbetreiber mit vorhandenen Standorten, Netzanschlüssen, Genehmigungswissen und Betriebserfahrung einen Vorsprung.

Die erste StromVKG-Ausschreibung ist deshalb weniger ein Triumph des Marktes als ein Realitätscheck für die deutsche Strompolitik. Versorgungssicherheit wird nicht abstrakt beschafft. Sie landet bei konkreten Anlagen, konkreten Unternehmen und konkreten Kosten. Diesmal heißt die Antwort: Gas. Wer das politisch anders haben will, muss nicht nur Speicher loben, sondern Ausschreibungen so bauen, dass sie tatsächlich andere Flexibilitäten hervorbringen. Bis dahin bleibt die deutsche Stromwende sauberer im Zielbild als in ihrer Reserve.

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Über den Autor

Jens Könnig

Jens analysiert seit Jahren digitale Märkte, Preisbewegungen und Plattform-Strategien. Als Betreiber mehrerer datengetriebener Systeme wertet er täglich große Mengen an Produkt- und Trenddaten aus. Sein Fokus liegt auf Einordnung statt Hype: Was bedeutet eine Entwicklung wirklich für Nutzer, Preise und Märkte?

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