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Ban Flock Act: Sanders will Kennzeichenleser des Bundes stoppen

Ban Flock Act: Sanders will Kennzeichenleser des Bundes stoppen
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Bernie Sanders, Alexandria Ocasio-Cortez und Jeff Merkley haben Anfang Oktober 2026 einen Gesetzentwurf gegen den staatlichen Einsatz automatischer Kennzeichenleser eingebracht. Der Ban Flock Act soll US-Bundesbehörden die Nutzung solcher ALPR-Systeme untersagen. Länder und Kommunen, die weiterhin darauf setzen, sollen nach dem Entwurf zudem den Zugang zu Bundesmitteln verlieren.

Der Name richtet sich gegen Flock Safety, den größten US-Anbieter dieser Technik. Rechtlich geht der Entwurf jedoch weiter: Er zielt nicht nur auf ein Unternehmen, sondern auf automatische Kennzeichenleser insgesamt. Ausnahmen sind für die Abwicklung von Mautgebühren und für künftige, ausdrücklich vom Kongress genehmigte Anwendungen vorgesehen. Für zulässige Verwendungen soll eine maximale Speicherfrist von 48 Stunden gelten.

Damit ist der Vorschlag kein allgemeines Verbot von Flock Safety oder privater Kameratechnik. Der unmittelbare Hebel liegt bei staatlicher Beschaffung und Finanzierung. Sollte das Gesetz beschlossen werden, müssten deshalb nicht nur Bundesbehörden reagieren. Auch Polizeibehörden und Verwaltungen auf Ebene der Bundesstaaten und Kommunen wären betroffen, sofern ihre Finanzierung an Bundesmittel gekoppelt ist.

Der größere Hebel liegt außerhalb der Bundesbehörden

Ein Verbot für Bundesstellen allein würde nur einen Teil der bestehenden Infrastruktur erreichen. Nach Angaben von Sanders betreibt Flock Safety landesweit mehr als 120.000 Kameras, die monatlich rund 20 Milliarden Fahrzeugerfassungen produzieren. Ein erheblicher Teil dieser Systeme steht bei lokalen Behörden oder wird in deren Auftrag betrieben.

Die vorgesehenen Hebel des Ban Flock Act
Die vorgesehenen Hebel des Ban Flock ActVom Gesetzentwurf führen Regelungen zu Bundesbehörden, Ländern und Kommunen sowie eng begrenzten Ausnahmen.Ban Flock ActGesetzentwurfBundesbehördenALPR-Nutzung untersagtLänder und KommunenBundesmittel gefährdetAusnahmenMaut oder KongressfreigabeDatenspeicherungmaximal 48 Stunden
Das Schaubild zeigt, wie der Gesetzentwurf Bundesbehörden, Länder und Kommunen sowie zulässige Ausnahmen behandeln würde.

Der Entzug von Bundesmitteln könnte deshalb stärker wirken als das eigentliche Nutzungsverbot. Für betroffene Verwaltungen entstünde eine praktische Entscheidung zwischen dem weiteren Betrieb von ALPR-Systemen und finanzieller Unterstützung aus Washington. Wie umfassend dieser Mechanismus am Ende greift, hängt allerdings vom weiteren Gesetzgebungsverfahren und der konkreten Ausgestaltung ab. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht; zunächst müssen Kongress und Präsident zustimmen.

Aus Kamerabildern wird eine abfragbare Bewegungsdatenbank

Automatische Kennzeichenleser fotografieren vorbeifahrende Fahrzeuge und wandeln Kennzeichen, Zeitpunkt und Standort in durchsuchbare Datensätze um. Die politische Brisanz entsteht daher nicht allein durch eine einzelne Kamera. Sie entsteht durch die Menge verteilter Erfassungspunkte, die Dauer der Speicherung und die Möglichkeit, Daten über Behörden- und Ortsgrenzen hinweg für Suchanfragen zu verwenden.

Das Etikett „KI-gestützt“ ist dabei weniger entscheidend als die operative Architektur. Ein einzelner Treffer kann bei der Suche nach einem gestohlenen Fahrzeug oder einer vermissten Person nützlich sein. Ein dichtes Netz mit langen Speicherfristen kann dagegen rückwirkend sichtbar machen, wo ein Fahrzeug regelmäßig auftaucht. Aus einem Ermittlungswerkzeug wird so eine Infrastruktur, die Bewegungen auch ohne vorherigen konkreten Verdacht rekonstruierbar macht.

Die vorgesehene Grenze von 48 Stunden adressiert genau diesen Mechanismus. Sie verhindert die Erfassung nicht, begrenzt aber den Zeitraum, in dem aus einzelnen Beobachtungen längerfristige Bewegungsprofile entstehen können. Künftige Ausnahmen sollen nicht von Behörden oder Anbietern allein festgelegt werden, sondern eine Genehmigung des Kongresses und Datenschutzvorkehrungen erfordern.

Gerichtsurteil und Missbrauchsfälle verschärfen den Druck

Die Initiatoren begründen den Entwurf mit Risiken für Privatsphäre und Bürgerrechte. Genannt werden unter anderem die mögliche Verfolgung von Frauen, die eine Abtreibung suchen, sowie die Überwachung politischer Aktivisten. Ein Bundesrichter in Oklahoma bewertete eine mithilfe von Flock durchgeführte Suche bereits als rechtswidrige „Massenüberwachung“ und als Verletzung der Rechte einer Frau nach dem vierten Zusatzartikel der US-Verfassung.

Hinzu kommt die Frage, wie zuverlässig Zugriffe innerhalb von Polizeibehörden kontrolliert werden. Eine Untersuchung der Washington Post vom August 2026 kam zu dem Ergebnis, dass mindestens 50 Polizeibeamte des unerlaubten Missbrauchs von Kennzeichenlesern beschuldigt wurden, unter anderem zu Stalking-Zwecken. Solche Fälle verändern die Regulierungsfrage: Es geht nicht nur darum, welche Behörde formal zugreifen darf, sondern auch darum, ob einzelne Suchanfragen protokolliert, geprüft und wirksam sanktioniert werden.

Der Ban Flock Act sieht zudem vor, dass Bürger die Bundesregierung verklagen können, wenn ihre Rechte durch den Einsatz von ALPR-Technik verletzt werden. Damit würde aus einer internen Compliance-Frage ein konkretes Haftungsrisiko. Behörden müssten nicht nur die technische Nutzung, sondern auch Berechtigungen, Datenflüsse und Aufbewahrungsregeln nachvollziehbar dokumentieren.

Flock wird zum Testfall für den Überwachungsmarkt

Für Flock Safety und andere ALPR-Anbieter liegt das strategische Risiko nicht allein in einem möglichen Verlust von Bundesaufträgen. Kritischer wäre, wenn lokale Kunden wegen gefährdeter Bundesmittel Verträge kündigen oder nicht verlängern. Anbieter müssten dann nachweisen, dass Speicherfristen, Zugriffsrechte und Löschvorgaben technisch und vertraglich getrennt durchgesetzt werden können.

Der Widerstand gegen ALPR-Systeme beschränkt sich dabei nicht vollständig auf das politische Lager der Initiatoren. Andere Vorschläge, darunter der von Senator Josh Hawley vorangetriebene Stop Flock Abuse Act, setzen eher auf strengere Schutzvorgaben und Speichergrenzen als auf ein weitreichendes Nutzungsverbot. Der Konflikt verläuft damit nicht nur zwischen Befürwortern und Gegnern der Technik. Zur Debatte steht auch, ob Missbrauch durch Regeln beherrschbar ist oder ob die Infrastruktur selbst ein zu großes Überwachungspotenzial schafft.

Behörden müssten zuerst ihre Abhängigkeiten erfassen

Falls der Ban Flock Act im Gesetzgebungsverfahren vorankommt, beginnt die operative Arbeit nicht mit dem Abschalten einzelner Kameras. Behörden müssten zunächst klären, welche eigenen und fremden Systeme sie verwenden, welche Datenbanken sie abfragen, wie lange Datensätze gespeichert werden und welche Verträge mit Bundesmitteln verbunden sind. Gerade gemeinsam genutzte Systeme können Zuständigkeiten verwischen.

Der entscheidende Effekt des Entwurfs liegt deshalb in der Verbindung von Nutzungsverbot, kurzer Speicherfrist, Klagerecht und finanziellen Konsequenzen. Diese Kombination greift nicht nur eine bestimmte Kameramarke an. Sie setzt an der Struktur an, durch die lokal installierte Sensoren zu einer überregional nutzbaren Überwachungsinfrastruktur werden.

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Über den Autor

Jens Könnig

Jens analysiert seit Jahren digitale Märkte, Preisbewegungen und Plattform-Strategien. Als Betreiber mehrerer datengetriebener Systeme wertet er täglich große Mengen an Produkt- und Trenddaten aus. Sein Fokus liegt auf Einordnung statt Hype: Was bedeutet eine Entwicklung wirklich für Nutzer, Preise und Märkte?

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