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Elvis und Eminem gegen Suno: Kläger wollen KI-Modell vernichten lassen

Elvis und Eminem gegen Suno: Kläger wollen KI-Modell vernichten lassen
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Elvis Presleys Rechteinhaber und Eminems Musikverlag ziehen gegen den KI-Musikdienst Suno vor Gericht. Die beiden Klagen verlangen nicht nur Schadensersatz in zweistelliger Millionenhöhe, sondern die Vernichtung von Trainingsdaten und Modellgewichten. Für Suno ist das die nächste Front, nachdem das Landgericht München I dem Unternehmen schon im Sommer eine Niederlage beigebracht hat.

Was passiert ist

Am Freitag, 6. November 2026, sind beim Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien zwei getrennte Klagen gegen Suno eingegangen. Die erste stammt von einer Gruppe um Authentic Brands Group, Elvis Presley Enterprises und Raleigh Music Publishing. Sie umfasst laut Klageschrift 51 Seiten und betrifft 859 Werke, darunter Presley-Songs und weitere Titel aus dem Raleigh-Katalog wie Chubby Checkers „Let’s Twist Again“.

Die zweite Klage kommt von Eight Mile Style, dem Verlag aus Michigan, der zahlreiche Eminem-Kompositionen kontrolliert, darunter „Lose Yourself“, „Without Me“ und „The Real Slim Shady“. Es geht um 269 Kompositionen. Eminem selbst ist nicht Kläger, wie Variety berichtet. Beide Klägergruppen werden von derselben Kanzlei um den Anwalt Richard Busch vertreten.

Was belegt ist

Die Presley-Seite stützt sich auf vier Säulen: Urheberrechtsverletzung, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen nach dem US-Urheberrechtsgesetz DMCA, das Persönlichkeitsrecht nach Tennessees Common Law und den ELVIS Act. Das Gesetz aus Tennessee wurde im März 2024 unterzeichnet und schützt ausdrücklich auch die Stimme eines Künstlers vor unautorisierter Nachahmung, etwa durch KI. Die Kläger werfen Suno vor, Nutzer könnten Titel erzeugen, die Presleys „rich vocal timbre“ nachbilden.

Gefordert werden gesetzlicher Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro vorsätzlich verletztem Werk, Schadensersatz nach dem ELVIS Act, den die Kläger auf mehr als 50 Millionen Dollar schätzen, sowie ein Unterlassungsurteil. Bemerkenswert ist der Antrag auf Beschlagnahme oder Vernichtung aller unerlaubten Kopien, ausdrücklich auch in Trainingsdatensätzen, internen Repositories, Modellgewichten und Serverinfrastruktur.

Eight Mile Style klagt wegen direkter Urheberrechtsverletzung, Umgehung von Schutzmaßnahmen und Entfernung von Urheberrechtsinformationen. Nach Angaben von CBS Detroit führt die Klage ein Beispiel an, in dem Suno auf Anfrage einen Track namens „Lose Yourself by Eminem“ erzeugte, der den Originaltext wörtlich wiedergibt. Unter Berufung auf Recherchen von 404 Media behauptet der Verlag zudem, Suno habe „millions of songs and lyrics“ von YouTube Music, Deezer und Genius abgegriffen. Der geforderte Schadensersatz könnte 40 Millionen Dollar übersteigen.

Der Ton der Klageschrift ist scharf. Suno habe sich „mechanically encoded itself with artists’ identities, hard-work, creativity, and time“ und daraus ein „consistent conveyor belt of cold hard cash“ gemacht. An anderer Stelle heißt es: „The next Elvis won’t pick up a guitar.“

Was Suno sagt

Suno weist die Vorwürfe zurück. Eine Sprecherin erklärte gegenüber The Verge, Suno wolle Menschen helfen, „new, original music“ zu schaffen, und nicht vom Namen oder Abbild anderer profitieren. Prompts mit konkreten Künstlernamen und Songtiteln seien gesperrt, hochgeladene Audiodateien und Texte würden von Drittanbietern auf Missbrauch geprüft.

Genau diese Filter stehen allerdings schon in einem anderen Verfahren in Frage. In einer im September eingereichten Sammelklage um den Country-Sänger Jason Isbell argumentieren die Kläger, Nutzer könnten die Sperren umgehen, etwa mit Leerzeichen zwischen den Buchstaben eines Künstlernamens oder mit Umschreibungen von Stil und Phrasierung.

Der Kontext: Suno kämpft an vielen Fronten

Die neuen Klagen kommen zu einer langen Liste hinzu. Universal Music und Sony Music klagen seit Juni 2024 gegen Suno. Warner Music Group hat sich dagegen im November 2025 mit Suno geeinigt und eine Lizenzpartnerschaft geschlossen. Deals mit Warner, BMG und Believe bilden laut Variety die Grundlage für Sunos Modell v6 vom September, das Universal und Sony prompt als „fruit of the same poisoned tree“ angriffen. Dazu kommen Klagen des Verlags Round Hill und von Reservoir Media.

Wirtschaftlich hat das Suno bislang nicht gebremst. Im Juni sammelte das Unternehmen 400 Millionen Dollar bei einer Bewertung von 5,4 Milliarden Dollar ein. Die Presley-Klage zitiert Angaben von Suno, wonach der Dienst mehr als zwei Millionen zahlende Abonnenten und 300 Millionen Dollar Jahresumsatz habe.

Auch die Kläger sind keine Unbekannten im KI-Streit. Authentic Brands Group verklagte im Oktober zusammen mit anderen Presley-Verlagen Anthropic wegen des Trainings mit 274 Presley-Songs und fordert 48,6 Millionen Dollar. Eight Mile Style verlangt von Meta rund 110 Millionen Dollar wegen gespeicherter Eminem-Aufnahmen auf Facebook, Instagram und WhatsApp.

Warum das für Deutschland relevant ist

Hierzulande ist Suno bereits unterlegen. Das Landgericht München I hat am 31. Juli 2026 in der Klage der GEMA weitgehend zugunsten der Verwertungsgesellschaft entschieden. Laut der Zusammenfassung im KI-Urheberrechts-Tracker der Kanzlei CMS sah das Gericht schon im Speichern geschützter Songs im Modell eine Vervielfältigung und in der Ausgabe an Nutzer eine öffentliche Zugänglichmachung. Suno muss die Nutzung ohne Einwilligung unterlassen, Auskunft geben und Schadensersatz zahlen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Die US-Klagen greifen dasselbe Argument auf: Die Werke steckten im Modell selbst, nicht nur in den Trainingsdaten. Daher der Antrag, Modellgewichte zu vernichten. Sollte ein US-Gericht dem folgen, wäre das für KI-Anbieter weit teurer als jeder Schadensersatz, denn ein Modell ließe sich dann nicht einfach durch einen Lizenzdeal nachträglich legalisieren.

Der harte Punkt ist …

… dass es um mehr geht als um Urheberrecht. Mit dem ELVIS Act testet die Presley-Seite vor Gericht ein Gesetz, das die Stimme selbst schützt, unabhängig davon, ob ein konkreter Song kopiert wurde. Klappt das, könnten KI-Musikdienste auch dann haften, wenn sie nur einen Stil und Klang nachahmen. Entschieden ist davon nichts: Alle Vorwürfe sind bisher Behauptungen der Kläger, Suno bestreitet sie. Wie Warner gezeigt hat, kann ein solcher Streit auch mit einem Lizenzdeal statt mit einem Urteil enden.

Quellen

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Über den Autor

Jens Könnig

Jens analysiert seit Jahren digitale Märkte, Preisbewegungen und Plattform-Strategien. Als Betreiber mehrerer datengetriebener Systeme wertet er täglich große Mengen an Produkt- und Trenddaten aus. Sein Fokus liegt auf Einordnung statt Hype: Was bedeutet eine Entwicklung wirklich für Nutzer, Preise und Märkte?

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