EKD zählt zu den bekannten deutschen Komplettanbietern für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Wärmepumpen. Das Unternehmen gibt an, mehr als 45.000 Solaranlagen installiert zu haben.
Das Amtsgericht bestellte Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach einer Unternehmensmitteilung vom 13. Oktober soll der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden. Die Gehälter der rund 400 Beschäftigten sind zunächst durch Insolvenzgeld abgesichert.
Für Kunden bedeutet das nicht automatisch den Verlust ihrer Anlage oder die sofortige Einstellung aller Arbeiten. Allerdings können sich Montage, Fertigstellung und Service verzögern. Entscheidend ist, ob eine Sanierung gelingt und welche vertraglichen Verpflichtungen das Unternehmen weiterhin erfüllen kann.
Quelle: EKD – Mitteilung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 13. Oktober 2026
Reinke Photovoltaik: Auch etablierte Mittelständler sind betroffen
Nur wenige Tage nach EKD wurde ein Insolvenzverfahren gegen die REINKE Photovoltaik GmbH aus Gütersloh bekannt.
Das Amtsgericht Bielefeld veröffentlichte am 7. Oktober 2026 Sicherungsmaßnahmen unter dem Aktenzeichen 43 IN 806/26. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Welsch genannt.
Reinke ist deutlich kleiner als EKD und im Handel sowie in der Installation von Photovoltaikanlagen und bei Elektroarbeiten tätig.
Die konkreten Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten sind öffentlich bislang nicht ausreichend dokumentiert. Ein Zusammenhang mit dem angespannten Photovoltaikmarkt ist denkbar, aber nicht belegt.
Gerade deshalb ist der Fall interessant: Offenbar sind nicht nur große Vertriebsorganisationen von Insolvenzen betroffen. Auch mittelständische Fachbetriebe können in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Quelle: Insolvenzbekanntmachung – REINKE Photovoltaik GmbH
Next2Sun: Selbst innovative Solartechnik schützt nicht vor Finanzierungsproblemen
Am 5. Oktober 2026 teilte die Next2Sun-Gruppe mit, für zwei Tochtergesellschaften Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt zu haben.
Betroffen sind die Next2Sun Technology GmbH und die Next2Sun Mounting Systems GmbH. Die Next2Sun AG sowie die Next2Sun Projekt GmbH sind nach den veröffentlichten Angaben nicht betroffen.
Next2Sun ist insbesondere für vertikale Photovoltaiksysteme und Agri-Photovoltaik bekannt.
Das Unternehmen hatte versucht, zusätzliches Kapital einzuwerben. Nach eigenen Angaben reichten die zugesagten Finanzierungsmittel trotz erheblicher Unterstützung nicht aus, um den Kapitalbedarf vollständig zu decken.
Dieser Fall unterscheidet sich von klassischen Solaranlagen-Vertriebsunternehmen. Hier steht vor allem die Finanzierung eines technologieorientierten Geschäftsmodells im Mittelpunkt.
Quelle: Next2Sun – Unternehmensmitteilung vom 5. Oktober 2026
Zolar und Wegatech: Die Insolvenzen begannen nicht erst 2026
Bereits im Oktober 2024 gerieten Gesellschaften der Wegatech-Gruppe in die Insolvenz. Das Kölner Unternehmen hatte sich auf Photovoltaik, Wärmepumpen und weitere Energietechnik spezialisiert.
Bei der früheren ZOLAR GmbH wurde am 1. August 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet. Das bisherige Endkundengeschäft wurde eingestellt.
Besonders aufschlussreich ist die eigene Information von Zolar für betroffene Kunden: Die frühere Gesellschaft kann keine Reparaturen, Serviceleistungen oder Gewährleistung mehr erbringen. Forderungen gegen die insolvente Gesellschaft müssen grundsätzlich im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Die Marke und einzelne rechtlich selbstständige Geschäftsfelder bestehen teilweise weiter. Das ändert aber nichts an der rechtlichen Situation früherer Kunden.
Quelle: Zolar – Informationen für Kunden zum Insolvenzverfahren
Warum geraten so viele Photovoltaikanbieter unter Druck?
Ein zentraler Grund ist die veränderte Nachfrage im deutschen Privatkundenmarkt.
Während des Solarbooms konnten viele Anbieter ihre Vertriebsorganisationen schnell ausbauen. Hohe Strompreise, Lieferengpässe und eine starke Nachfrage begünstigten zeitweise hohe Verkaufspreise.
Inzwischen hat sich die Situation verändert. Photovoltaikmodule sind günstiger geworden, Kunden vergleichen Angebote stärker, und das Wachstum im privaten Dachanlagengeschäft hat sich abgeschwächt.
Nach Zahlen des Bundesverbands Solarwirtschaft sank der Zubau privater Photovoltaik-Dachanlagen im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahresquartal um 21 Prozent auf rund 850 Megawatt.
Im gewerblichen Dachsegment betrug der Rückgang etwa ein Drittel. Gleichzeitig stieg die neu installierte Kapazität von Batteriespeichern deutlich. Der gesamte Solarmarkt entwickelt sich also nicht einheitlich.
Für Unternehmen mit hohen laufenden Kosten kann die Kombination aus sinkenden Auftragseingängen und geringeren Gewinnmargen gefährlich werden.
Das Problem großer Vertriebsorganisationen
Bundesweite Komplettanbieter müssen nicht nur Monteure und Material bezahlen. Hinzu kommen häufig umfangreiche Marketingkampagnen, Vertriebsprovisionen, Callcenter, Verwaltung, Software und Finanzierungskosten.
Solange hohe Umsätze erzielt werden, kann dieses Modell funktionieren. Gehen die Aufträge zurück, bleiben viele Kosten zunächst bestehen.
Ein kleiner Elektrofachbetrieb hat häufig eine andere Kostenstruktur. Er benötigt möglicherweise weniger Werbung, beschäftigt keinen großen Außendienst und arbeitet mit einem bestehenden regionalen Kundenstamm.
Das kann die Kosten senken und die Widerstandsfähigkeit erhöhen. Allerdings ist ein kleiner Betrieb nicht automatisch finanziell stabiler. Einzelne Großaufträge, Zahlungsausfälle oder fehlende Liquiditätsreserven können auch dort schnell Probleme verursachen.
Enpal und Energieversum: Sind große Anbieter grundsätzlich unsicher?
Nein. Die Insolvenzen einzelner Unternehmen erlauben keine pauschalen Rückschlüsse auf andere Marktteilnehmer.
Enpal meldete für das Geschäftsjahr 2025 mehr als 1,1 Milliarden Euro Umsatz im operativen Teilkonzern sowie erstmals einen positiven Free Cashflow für ein vollständiges Geschäftsjahr. Für 2026 erwartet das Unternehmen weiteres Wachstum.
Das sind positive wirtschaftliche Signale. Allerdings lassen sich aus Umsatz und Cashflow allein weder die gesamte Finanzlage noch eine langfristige Insolvenzfestigkeit ableiten.
Auch Energieversum verweist auf seine finanzielle Stabilität. Das Unternehmen gehört zur EnBW-Gruppe und gibt an, von Creditreform im Januar 2026 eine sehr gute Bonitätsbewertung erhalten zu haben. Die genannte Ausfallwahrscheinlichkeit beträgt laut Unternehmensangaben 0,56 Prozent.
Solche Bonitätsbewertungen beschreiben ein Risiko zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt. Sie sind keine Garantie dafür, dass ein Unternehmen langfristig bestehen bleibt.
Auch die Zugehörigkeit zu einem großen Konzern bedeutet nicht automatisch, dass die Muttergesellschaft sämtliche Verpflichtungen einer Tochtergesellschaft übernimmt.
Quellen: Enpal – Geschäftszahlen 2025 und Energieversum – Unternehmensangaben
Ist der Elektriker vor Ort die bessere Wahl?
Die jüngsten Insolvenzen machen regionale Handwerksbetriebe für Photovoltaikkunden zunehmend interessant. Ob sie tatsächlich die bessere Wahl sind, hängt allerdings von Preis, Qualifikation, Komponenten und Vertragsbedingungen ab.
Ein örtlicher Installateur kann Vorteile bieten:
- Kürzere Anfahrtswege und direkter Kontakt zum ausführenden Betrieb.
- Weniger Kosten für überregionalen Vertrieb und Werbung.
- Einfachere Abstimmung bei Reparaturen und Erweiterungen.
- Häufig größere Flexibilität bei der Auswahl von Modulen, Wechselrichtern und Speichern.
- Eine Geschäftsbeziehung, die nicht ausschließlich über eine zentrale Servicehotline läuft.
Dem stehen mögliche Nachteile gegenüber: Kleine Betriebe verfügen nicht immer über eigene Spezialisten für komplexe Batteriespeicher, Notstromsysteme oder Energiemanagement. Zudem kann der Ausfall weniger Mitarbeiter die Auftragsabwicklung erheblich beeinträchtigen.
Ein entscheidender Punkt ist deshalb die technische Qualität der Installation. Insbesondere bei Batteriespeichern und Ersatzstromfunktionen sollte der ausführende Betrieb nachweislich über entsprechende Erfahrung verfügen.
Auch der Netzanschluss muss durch einen dafür berechtigten Fachbetrieb erfolgen.
20 oder 30 Jahre Garantie: Was passiert bei einer Insolvenz?
Viele Photovoltaikanbieter werben mit langen Garantiezeiten. Teilweise werden 20 Jahre sorgenfreier Betrieb oder 30 Jahre Leistungsgarantie versprochen.
Solche Angaben klingen beruhigend. Im Insolvenzfall kommt es jedoch entscheidend darauf an, wer die jeweilige Leistung tatsächlich schuldet.
Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich grundsätzlich gegen den Vertragspartner. Bei einer Photovoltaikanlage ist dies häufig der Verkäufer oder Installateur.
Je nach Vertragsart und Einbausituation können Fristen von zwei oder fünf Jahren gelten. Die rechtliche Einordnung ist nicht in jedem Fall eindeutig.
Wird der Vertragspartner insolvent, können Gewährleistungsansprüche zwar grundsätzlich fortbestehen, ihre praktische Durchsetzung wird jedoch erheblich erschwert.
Herstellergarantie
Eine eigenständige Garantie des Modul-, Speicher- oder Wechselrichterherstellers kann davon unabhängig bestehen bleiben.
Wird beispielsweise der Installationsbetrieb insolvent, kann ein Kunde bei einer wirksamen direkten Herstellergarantie weiterhin Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen.
Allerdings müssen Garantiebedingungen genau geprüft werden. Nicht jede Garantie umfasst Anfahrt, Demontage, Arbeitszeit, Transport und erneute Installation.
Auch ist zu unterscheiden zwischen einer Produktgarantie und einer Leistungsgarantie, etwa auf die verbleibende Speicherkapazität oder Modulleistung.
Quelle: Verbraucherzentrale – Garantie- und Versicherungsbedingungen bei Photovoltaik
Das unterschätzte Risiko: Abhängigkeit von Software und Cloud-Diensten
Ein weiterer Punkt wird bei der Kaufentscheidung häufig übersehen: die Software.
Moderne PV-Anlagen verfügen über Energiemanagementsysteme, Apps, Batteriespeichersteuerungen und teilweise cloudbasierte Funktionen.
Problematisch kann es werden, wenn wesentliche Funktionen nur über die Infrastruktur eines einzigen Anbieters verfügbar sind.
Was passiert beispielsweise, wenn der Anbieter seine Server abschaltet? Funktionieren dann weiterhin Speichersteuerung, Verbrauchsoptimierung und Notstrombetrieb? Können andere Elektriker das System warten oder neu konfigurieren?
Geschlossene Systeme sind nicht automatisch schlechter oder unsicherer. Entscheidend ist, welche Funktionen lokal weiterlaufen und ob unabhängige Fachbetriebe Zugriff auf die notwendigen Einstellungen erhalten können.
Eine Anlage mit dokumentierten Schnittstellen, lokal nutzbaren Grundfunktionen und verfügbaren Ersatzteilen kann die Abhängigkeit von einem einzelnen Dienstleister reduzieren.
Sieben Fragen, die jeder Käufer vor der Unterschrift stellen sollte
- Wer ist mein Vertragspartner? Die genaue Gesellschaft muss aus dem Vertrag hervorgehen.
- Wann muss ich bezahlen? Hohe Vorauszahlungen sollten vermieden oder angemessen abgesichert werden.
- Wer gibt die Garantien? Die Garantiegeber für Module, Speicher und Wechselrichter sollten einzeln dokumentiert werden.
- Wer führt die Arbeiten aus? Erfolgt die Installation durch eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer?
- Kann ein anderer Betrieb die Anlage warten? Entscheidend sind Ersatzteile, Zugangsdaten und technische Dokumentation.
- Welche Funktionen arbeiten ohne Internet? Besonders wichtig bei Speicher, Energiemanagement und Notstromversorgung.
- Was passiert bei Insolvenz? Für Anzahlungen, offene Arbeiten und Serviceverträge sollte es klare Regelungen geben.
Fazit: Nicht die größte Solarfirma ist automatisch die sicherste
Die Insolvenzen von EKD, Reinke und weiteren Photovoltaikunternehmen zeigen, dass Bekanntheit und Unternehmensgröße allein keine Garantie für langfristige Stabilität bieten.
Umgekehrt wäre es falsch, daraus eine generelle Überlegenheit regionaler Handwerksbetriebe abzuleiten. Auch kleine Unternehmen können wirtschaftlich scheitern.
Für Kunden kommt es deshalb auf andere Kriterien an: einen nachvollziehbaren Preis, fachgerechte Installation, solide Komponenten, eigenständige Herstellergarantien und eine Anlage, die auch ohne den ursprünglichen Verkäufer langfristig betrieben und gewartet werden kann.
Die wichtigste Frage beim Kauf einer Photovoltaikanlage lautet damit nicht nur: Wie viel Strom produziert sie in 25 Jahren? Sondern auch: Wer kann sie in zehn Jahren noch reparieren, wenn es den ursprünglichen Anbieter nicht mehr gibt?
Quellen und weiterführende Informationen