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EU verpflichtet Google zur Öffnung von Android für KI-Rivalen

EU verpflichtet Google zur Öffnung von Android für KI-Rivalen
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Die Europäische Kommission greift bei Google nicht an einer Randfunktion ein. Sie setzt direkt dort an, wo mobile KI-Assistenten künftig brauchbar oder belanglos werden: beim Zugriff auf das Betriebssystem, auf Aktivierungspunkte, auf App-Kontext und auf Gerätesensoren.

Am 16. Juli 2026 hat die Kommission nach eigenen Angaben zwei verbindliche Maßnahmen nach dem Digital Markets Act gegen Google erlassen. Die erste verpflichtet Google, konkurrierenden KI-Diensten denselben Zugang zu elf spezifischen Android-Funktionen zu geben, den Gemini hat. Die zweite verlangt, dass Google anonymisierte Suchdaten mit berechtigten konkurrierenden Suchmaschinen und KI-Chatbots teilt. Für die Suchdaten gilt der Start ab Januar 2027, die meisten Android-Änderungen müssen bis zum 1. August 2027 umgesetzt werden.

Das klingt nach Wettbewerbsrecht. Praktisch ist es eine technische Zumutung an ein System, das lange auf Vorrechte für die eigenen Dienste gebaut wurde. Die EU schreibt Google nicht nur vor, dass Rivalen vorhanden sein dürfen. Sie schreibt vor, dass sie an dieselben Hebel kommen müssen.

Der entscheidende Punkt ist die Tiefe des Zugriffs

Ein KI-Assistent auf einem Smartphone ist nicht schon konkurrenzfähig, nur weil er als App installiert werden kann. Wenn er erst geöffnet, entsperrt, gesucht und manuell bedient werden muss, bleibt er eine Anwendung unter vielen. Gemini sitzt näher am System. Genau diese Nähe ist der Kern der Brüsseler Anordnung.

Zwei Auflagen für Google unter dem DMA
Google Gatekeeper Android-Funktionen 11 Zugänge Rivalisierende KI-Dienste Anonymisierte Suchdaten Suche & KI-Chatbots bis 1. Aug. 2027 ab Jan. 2027
Die Grafik zeigt die beiden verbindlichen Maßnahmen der EU-Kommission: Android-Zugang für rivalisierende KI-Dienste und Weitergabe anonymisierter Suchdaten.

Zu den genannten Funktionen gehören die Aktivierung per Sprachbefehl, etwa nach dem Muster von Hey Google, der Zugriff über den Home-Button oder andere Aktivierungstasten, die Ausführung von Aktionen in und zwischen Apps sowie der Zugriff auf Kontextdaten aus Apps und Gerätesensoren. Damit geht es um die Fähigkeit, Aufgaben auszulösen, Informationen aus der aktuellen Gerätesituation zu verstehen und über App-Grenzen hinweg zu handeln.

Das ist keine kosmetische Gleichbehandlung. Wer diese Schnittstellen kontrolliert, bestimmt, welcher Assistent im Alltag überhaupt als Assistent wahrgenommen wird. Ohne solche Zugänge bleibt Konkurrenz formal möglich, aber operativ schwach. Mit ihnen entsteht zumindest die Chance, dass andere Anbieter nicht nur chatten, sondern auf Android-Geräten handeln können.

Dass ein großer Teil der Nutzer in der EU ein Android-Gerät verwendet, macht die Entscheidung schwerer als eine gewöhnliche Produktauflage. Android ist für viele Europäer der primäre Zugang zu mobilen Diensten. Wenn die tiefsten Assistenten-Funktionen dort faktisch an Googles eigenen Dienst gebunden bleiben, entscheidet nicht allein Produktqualität über Nutzung, sondern Voreinstellung, Systemnähe und Integrationsgrad.

Google verliert nicht Android, aber die Alleinstellung im Maschinenraum

Die EU nimmt Google nicht das Betriebssystem weg. Sie zwingt das Unternehmen auch nicht, jeden beliebigen Dienst ohne Bedingungen in sensible Systembereiche zu lassen. Aber sie verschiebt die Begründungslast. Google kann privilegierten Zugriff für Gemini nicht mehr allein damit absichern, dass Android eben Googles Plattform ist.

Das ist die eigentliche Härte der Maßnahme: Google muss Interoperabilität dort herstellen, wo bislang Sicherheit, Produktqualität und Kontrolle ineinandergriffen. Für konkurrierende KI-Dienste ist das attraktiv. Für Google ist es unbequem. Für Nutzer kann es nützlich sein, wenn sie tatsächlich zwischen Assistenten wählen können, die ähnlich tief im Gerät verankert sind. Aber der Nutzen hängt daran, ob die Umsetzung mehr ist als ein formales API-Programm mit vielen Einschränkungen.

Die Kommission argumentiert, die Maßnahmen sollten Auswahl ermöglichen und Wettbewerb fördern. Das ist plausibel, aber nicht automatisch eingelöst. Schnittstellen können offen wirken und dennoch so gestaltet sein, dass Drittanbieter schlechtere Latenz, weniger Kontext oder engere Berechtigungen bekommen. Der DMA wird an dieser Stelle nur dann wirksam, wenn die technische Ausgestaltung überprüfbar bleibt.

Für Google liegt genau darin der strategische Nachteil. Gemini soll nicht nur ein Chatbot sein, sondern ein Dienst, der mit Android, Suche und den eigenen Datenströmen zusammenspielt. Wenn Rivalen denselben Typ Zugang bekommen, verliert Google einen Teil des eingebauten Vorsprungs. Nicht weil Gemini schlechter würde, sondern weil Android nicht mehr ohne Weiteres als Beschleuniger nur für Googles eigenen Assistenten genutzt werden darf.

Die Datenschutzfrage ist kein Vorwand, aber auch kein Freibrief

Google kann an dieser Stelle auf Datenschutz- und Sicherheitsrisiken verweisen; solche Einwände sind bei tiefen Systemzugängen nicht trivial. KI-Assistenten, die per Stimme starten, App-Inhalte auswerten, Sensoren einbeziehen und Aktionen zwischen Anwendungen ausführen, operieren in einem besonders empfindlichen Bereich. Ein schlecht abgesicherter Drittzugang wäre nicht nur ein Wettbewerbsproblem, sondern ein Sicherheitsproblem.

Der Punkt ist nur: Datenschutz kann nicht als pauschale Begründung dienen, um eigene Dienste dauerhaft privilegiert zu halten. Wenn Gemini bestimmte Funktionen sicher nutzen kann, muss Google erklären, warum ein anderer berechtigter Anbieter unter vergleichbaren technischen und regulatorischen Bedingungen grundsätzlich ausgeschlossen sein soll. Sicherheit verlangt harte Kriterien, Audits, Berechtigungsmodelle und Haftungsregeln. Sie ersetzt keine Wettbewerbsprüfung.

Genau hier wird die Umsetzung schwierig. Sprachaktivierung öffnet eine andere Risikoklasse als ein normaler App-Start. Kontextdaten aus Apps können sensibel sein. Sensorzugriffe berühren Standort, Bewegung, Umgebung und Nutzungsmuster. Aktionen zwischen Apps können nützlich sein, aber auch missbraucht werden, wenn ein Assistent Befehle falsch interpretiert oder zu weitreichende Berechtigungen erhält.

Die EU hat damit ein Problem geschaffen, das sie nun mitverantworten muss: Wettbewerb in tiefer Systemintegration verlangt präzise Sicherheitsarchitektur. Sonst entsteht entweder eine Öffnung, die nur auf dem Papier steht, oder eine Öffnung, die neue Angriffsflächen produziert. Beides wäre ein schlechtes Ergebnis.

Suchdaten sind der zweite, weniger sichtbare Hebel

Die zweite Maßnahme betrifft anonymisierte Suchdaten. Google soll ab Januar 2027 berechtigten Drittanbietern Zugang geben, darunter konkurrierenden Suchmaschinen und KI-Chatbots. Dieser Teil ist weniger greifbar als die Android-Öffnung, kann aber für KI-Dienste ebenso wichtig werden.

Suchdaten zeigen, welche Fragen Nutzer stellen, wie Nachfrage entsteht, welche Begriffe zusammenhängen und welche Informationsbedürfnisse sich verändern. Für Suchmaschinen und KI-Chatbots sind solche Daten ein Rohmaterial zur Verbesserung von Antworten, Ranking, Relevanz und Produkterfahrung. Die Kommission greift damit nicht nur an der Oberfläche der App-Verteilung ein, sondern an einem Datenvorsprung, der über Jahre gewachsen ist.

Auch hier steckt die Streitfrage im Detail. Anonymisierung muss belastbar sein. Zugangsberechtigung muss klar definiert werden. Daten dürfen nicht so stark vergröbert sein, dass sie für Rivalen wertlos werden, aber auch nicht so fein, dass Nutzerprofile rekonstruierbar sind. Google wird bei jeder dieser Linien argumentieren, dass Vorsicht nötig ist. Die Kommission wird prüfen müssen, ob Vorsicht zur Bremse wird.

Brüssels Test ist jetzt die Durchsetzung

Die Entscheidung ist für Google unangenehm, aber noch nicht das Ende des Verfahrens im praktischen Sinn. Die entscheidende Phase beginnt mit Spezifikationen, Schnittstellen, Fristen, Ausnahmen und Kontrollen. Bis August 2027 bleibt Zeit für technische Umsetzung, aber auch für Streit über Reichweite und Sicherheit. Bei den Suchdaten beginnt der Zeitplan früher.

Der kritische Maßstab ist einfach: Können Nutzer in Europa einen anderen KI-Assistenten wählen, der auf Android nicht wie ein Gast mit eingeschränktem Ausweis behandelt wird? Wenn ja, hätte der DMA an einer zentralen Stelle Wirkung. Wenn nein, bleibt die Maßnahme ein Beispiel dafür, wie schwer es ist, Plattformvorrechte nachträglich aus gewachsenen Betriebssystemen herauszulösen.

Die EU hat eine richtige Frage gestellt: Warum sollte der eigene KI-Dienst eines Gatekeepers auf dem eigenen Betriebssystem systematisch näher am Nutzer sitzen als alle anderen? Die Antwort darf nicht lauten, dass Öffnung immer sicher ist. Sie darf aber auch nicht lauten, dass Sicherheit nur durch Googles Vorrang entsteht. Zwischen diesen beiden bequemen Positionen liegt die operative Arbeit. Dort entscheidet sich, ob diese Anordnung mehr wird als ein stark formulierter Eingriff.

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Über den Autor

Jens Könnig

Jens analysiert seit Jahren digitale Märkte, Preisbewegungen und Plattform-Strategien. Als Betreiber mehrerer datengetriebener Systeme wertet er täglich große Mengen an Produkt- und Trenddaten aus. Sein Fokus liegt auf Einordnung statt Hype: Was bedeutet eine Entwicklung wirklich für Nutzer, Preise und Märkte?

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